IHRE HAUSARZTPRAXIS

FÜR DIE GANZE FAMILIE

IHRE HAUSARZT­PRAXIS FÜR DIE GANZE FAMILIE

Ärztlich begleitet abnehmen – Therapie mit der „Abnehmspritze“ als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)

In unserem Leistungs­spektrum

Moderne Unterstützung bei Adipositas und Übergewicht

Für viele Menschen ist eine dauerhafte Gewichtsabnahme trotz ausgewogener Ernährung und regelmäßiger Bewegung eine große Herausforderung. Starkes Übergewicht (Adipositas) ist jedoch nicht nur eine Frage des Lebensstils. Auch genetische Faktoren, hormonelle Einflüsse und Stoffwechselprozesse spielen eine wichtige Rolle.

Moderne Medikamente zur Gewichtsreduktion – häufig als „Abnehmspritze“ bezeichnet – können unter bestimmten Voraussetzungen eine wirksame Unterstützung sein. Sie ersetzen jedoch keine gesunde Lebensweise, sondern ergänzen Ernährungsumstellung, Bewegung und langfristige Verhaltensänderungen.

In unserer Praxis beraten wir Sie individuell, ob eine medikamentöse Therapie für Sie infrage kommt. Die Behandlung erfolgt als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird nach einer ausführlichen ärztlichen Untersuchung und Beratung eingeleitet.

 

Wie wirkt die Abnehmspritze?

Die derzeit verfügbaren Medikamente enthalten Wirkstoffe aus der Gruppe der GLP-1-Rezeptoragonisten oder kombinierte GLP-1-/GIP-Rezeptoragonisten. Sie ahmen körpereigene Darmhormone nach, die unter anderem:

  • das Sättigungsgefühl verstärken,
  • den Appetit reduzieren,
  • die Magenentleerung verlangsamen,
  • das Essverhalten positiv beeinflussen.

Dadurch fällt es vielen Patientinnen und Patienten leichter, ihre Kalorienaufnahme dauerhaft zu reduzieren. Die Medikamente werden in der Regel einmal wöchentlich als Fertigpen unter die Haut injiziert und können nach ärztlicher Anleitung selbst angewendet werden.

 

Für wen kommt die Behandlung infrage?

Ob eine medikamentöse Gewichtsreduktion sinnvoll ist, wird immer individuell beurteilt.

Eine Therapie kann insbesondere infrage kommen bei:

  • Adipositas mit einem Body-Mass-Index (BMI) ab 30 kg/m²,
  • Übergewicht ab einem BMI von 27 kg/m² in Kombination mit Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Schlafapnoe,
  • erfolglosen Gewichtsreduktionsversuchen trotz konsequenter Lebensstiländerungen.

Vor Beginn der Behandlung prüfen wir sorgfältig, ob medizinische Gründe gegen eine Therapie sprechen und welche Behandlungsstrategie für Sie geeignet ist.

 

Welche Vorteile bietet eine ärztlich begleitete Therapie?

Eine medikamentöse Gewichtsreduktion sollte stets unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Nur so können Wirksamkeit, Verträglichkeit und mögliche Nebenwirkungen regelmäßig beurteilt werden.

Zu unserer Betreuung gehören:

  • ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung,
  • Erhebung von Gewicht, BMI und relevanten Gesundheitswerten,
  • Aufklärung über Wirkweise, Nutzen und mögliche Risiken,
  • individuelle Therapieplanung,
  • regelmäßige Verlaufskontrollen,
  • Beratung zu Ernährung, Bewegung und langfristiger Gewichtsstabilisierung.

Unser Ziel ist nicht eine kurzfristige Gewichtsabnahme, sondern eine nachhaltige Verbesserung Ihrer Gesundheit.

 

Gibt es Nebenwirkungen?

Wie alle Arzneimittel können auch Medikamente zur Gewichtsreduktion Nebenwirkungen verursachen. Häufig treten insbesondere zu Beginn der Behandlung vorübergehend auf:

  • Übelkeit,
  • Völlegefühl,
  • Sodbrennen,
  • Verstopfung oder Durchfall,
  • Bauchschmerzen.

Durch eine langsame Dosiserhöhung lassen sich diese Beschwerden häufig reduzieren. Über mögliche Risiken und Gegenanzeigen informieren wir Sie ausführlich im persönlichen Beratungsgespräch.

 

Beratung in unserer Praxis

Wenn Sie Ihr Gewicht dauerhaft reduzieren und Ihre Gesundheit nachhaltig verbessern möchten, beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten einer medikamentösen Gewichtsreduktion. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Behandlung mit der sogenannten Abnehmspritze für Sie geeignet ist und entwickeln ein individuelles Therapiekonzept, das medizinische Betreuung mit einer langfristigen Lebensstiländerung verbindet.

Häufige Fragen zur Abnehmspritze

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Bei einer Behandlung ausschließlich zur Gewichtsreduktion übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für sogenannte „Abnehmspritzen“ derzeit in der Regel nicht. Dies gilt auch dann, wenn eine Adipositas medizinisch diagnostiziert wurde.
Anders verhält es sich, wenn derselbe Wirkstoff zur Behandlung einer anderen zugelassenen Erkrankung eingesetzt wird, beispielsweise bei Typ-2-Diabetes mellitus. In diesem Fall richtet sich die Kostenübernahme nach den jeweiligen medizinischen Leitlinien und den Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor Beginn einer Therapie prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine medizinische Indikation vorliegt, welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie geeignet sind und ob in Ihrem individuellen Fall eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung infrage kommt.
Hinweis: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Erstattungsregelungen können sich künftig ändern. Wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand und beraten Sie transparent zu den entstehenden Kosten.

Wie viel Gewicht kann ich verlieren?

Der Behandlungserfolg ist individuell unterschiedlich und hängt unter anderem von Ausgangsgewicht, Ernährung, Bewegung und der regelmäßigen Anwendung des Medikaments ab. Studien zeigen, dass moderne Medikamente zur Gewichtsreduktion in Kombination mit einer Lebensstiländerung eine deutliche Gewichtsabnahme ermöglichen können.

Ist die Abnehmspritze für jeden geeignet?

Nein. Vor Beginn der Behandlung prüfen wir sorgfältig, ob eine medizinische Indikation besteht und ob Gegenanzeigen vorliegen.

Muss ich meine Ernährung trotzdem umstellen?

Ja. Die Medikamente entfalten ihre beste Wirkung in Kombination mit einer ausgewogenen Ernährung, regelmäßiger Bewegung und einer langfristigen Veränderung der Lebensgewohnheiten.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Kostenübernahme hängt von der medizinischen Indikation und den Regelungen Ihrer Krankenversicherung ab. Sofern die Behandlung nicht von der Krankenversicherung übernommen wird, kann sie als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchgeführt werden.